Ausschüsse
- Hauptausschuss
- Finanzausschuss
- Ausschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben
- Jugendhilfeausschuss
- Ausschuss für Wirtschaftsförderung und Beschäftigung
- Bildungsausschuss
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Sozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss
- Sportausschuss
- Kulturausschuss
- Ausschuss für Planungsangelegenheiten
- Ausschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten
Zur Erfüllung seiner Aufgaben hat der Stadtrat Ausschüsse gebildet, die als beschließende oder
beratende Ausschüsse tätig werden. Die beschließenden Ausschüsse entscheiden über die im Folgenden
aufgeführten Aufgaben und beraten Angelegenheiten ihres Aufgabenbereiches vor.
Die beratenden Ausschüsse bereiten die vom Stadtrat zu treffenden Entscheidungen vor und
geben eine Beschlussempfehlung an den Stadtrat.
Jeder Ausschuss einschließlich der Betriebsausschüsse berät im Rahmen seines
Geschäftsbereiches über seinen Haushaltsansatz und gibt seine Empfehlung an den Finanzausschuss.
Hauptausschuss
(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Der Hauptausschuss berät wichtige Gemeindeangelegenheiten (z.B. öffentliche Einrichtungen, Landkreis- und Gemeindegrenzen, Ortschaftsverfassung). Weiterhin beschäftigt er sich mit Angelegenheiten, für die kein anderer Ausschuss zuständig ist und koordiniert inhaltlich widersprüchliche Empfehlungen von Fachausschüssen, bevor er eine abschließende Empfehlung an den Stadtrat formuliert.
Entscheidungsbefugnisse
Eigenständige Entscheidungen trifft der Ausschuss bei Kompetenzfragen, Bürgerbeschwerden und Personalangelegenheiten, soweit dafür nicht der Stadtrat oder die Oberbürgermeisterin zuständig ist.
Ihre SPD-Stadträte in diesem Ausschuss:
zum SeitenanfangFinanzausschuss
(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Der Finanzausschuss gibt Empfehlungen über die Bewilligung von Ausgaben, den Haushaltsplan und bestimmte Rechtsgeschäfte ab. Zusätzlich fallen auch Gebührensatzungen, Bauleitplanungen, sowie Miet-, Pacht- und andere Nutzungsverträge in seine Zuständigkeit.
Entscheidungsbefugnisse
Bis zu einer bestimmten Ausgabenhöhe darf der Finanzausschuss Entscheidungen zu den oben genannten Angelegenheiten auch selbständig treffen.
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zum SeitenanfangAusschuss für städtische Bauangelegenheiten und Vergaben
(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Hier werden Empfehlungen zu städtischen Hoch- und Verkehrsbauten sowie zum Satzungs- und Gebührenrecht abgegeben. Baubeschlüsse über Grünanlagen, Friedhöfe, Sportanlagen und Erholungsgebiete von gesamtstädtischer Bedeutung werden ebenso behandelt wie die Vergabe von Leistungen nach VOB (Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen), VOL (Verdingungsordnung für Leistungen) und HOAI (Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) und die Vergabe von Stadtbaufördermitteln.
Entscheidungsbefugnisse
Bis zu einer bestimmten Ausgabenhöhe darf der Ausschuss Entscheidungen zu den oben genannten Angelegenheiten auch selbständig treffen.
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Krause, Johannes (Ausschussvorsitzender)
zum SeitenanfangJugendhilfeausschuss
(beschließender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Dieser Ausschuss gibt Empfehlungen zur Jugendhilfeplanung und zum Haushaltsplan für die Jugendhilfe, zur Berufung des Jugendamtsleiters und zur Wahl von Jugendschöffen sowie Beisitzern für den Ausschuss für Kriegsdienstverweigerung.
Entscheidungsbefugnisse
Der Jugendhilfeausschuss ist berechtigt Richtlinien und Grundsätze für die Förderung von Einrichtungen und Maßnahmen der Kinder-, Jugend- und Familienhilfe aufzustellen. Er darf weiterhin freie Träger der Jugendhilfe anerkennen und ihnen genauso wie Einrichtungen und Maßnahmen des Jugendamtes die vom Stadtrat bereitgestellten Haushaltsmittel zuweisen.
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Haupt, Hanna (Ausschussvorsitzende)
zum SeitenanfangAusschuss für Wirtschaftsförderung und Beschäftigung
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Dieser Ausschuss gibt Empfehlungen zu Angelegenheiten der Wirtschafts- und Arbeitsförderung ab und beschäftigt sich mit Fremdenverkehrsangelegenheiten, Stadtwerbung, Messen und Ausstellungen.
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Bildungsausschuss
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Der Bildungsausschuss berät zur halleschen Schulentwicklungsplanung. Dies beinhaltet Satzungen und andere Regelungen zur Volkshochschule, zu Schullandheimen, zur Schülerbeförderung und zur Schulspeisung. Bestandteil dessen ist auch eine Zusammenarbeit mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen, sowie die Vergabe von Investitionszuschüssen an diese.
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zum SeitenanfangRechnungsprüfungsausschuss
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Hier wird die Haushaltsführung der Stadt Halle begleitet. Der Ausschuss veranlasst Prüfungen, berät die Jahresabschlussberichte, Jahresrechnung und Entlastung der Oberbürgermeisterin.
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zum SeitenanfangSozial-, Gesundheits- und Gleichstellungsausschuss
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Dieser Ausschuss gibt Empfehlungen zur Vergabe von Fördermitteln im sozialen Bereich, soweit
nicht der Jugendhilfeausschuss zuständig ist. Er berät Angelegenheiten bezüglich sozialer
Leistungen, Dienste und Einrichtungen sowie sozialer Betreuungsmaßnahmen (Alten-, Behinderten- und
Ausländerbetreuung.
Weiterhin befasst er sich mit dem sozialen Wohnungsbau und dem Gesundheits-, Veterinär- und
Lebensmittelwesen, wobei er mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen kooperiert.
Hervorzuheben sind auch die Ausschusstätigkeiten zur Gleichstellung von Männern und Frauen,
zur Frauenförderung und zur Berücksichtigung der gleichgeschlechtlichen Lebensweise, der
Ausländerinnen und Ausländer und der Behinderten. Auch dies geht mit der Vergabe von Fördermitteln
einher.
Ihre SPD-Stadträte in diesem Ausschuss:
zum SeitenanfangSportausschuss
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Der Sportausschuss befasst sich mit Angelegenheiten der Vereins- und Sportartenentwicklung sowie der Förderung des Sportes inklusive der Vergabe von Sportfördermitteln und Investitionszuschüssen. Weiterhin wird die Stadtplanung bezüglich der Standorte für Sporteinrichtungen und Bäder beraten. Der Ausschuss darf Empfehlungen zu Nutzungsmöglichkeiten und Gebühren für die Nutzung von Sport- und Bädereinrichtungen abgeben.
Ihre SPD-Stadträte in diesem Ausschuss:
zum SeitenanfangKulturausschuss
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Im Kulturausschuss werden Angelegenheiten zu städtischen Kultureinrichtungen sowie zur Förderung
kultureller Einrichtungen (Vergabe von Fördermitteln) beraten. In seinen Aufgabenbereich fallen
ebenso die Benennung und Umbenennung von Straßen, Wegen und Plätzen, die Festsetzung von Gebühren
und Entgelten für Archive, Bibliotheken und Eintrittspreisen für kulturelle Einrichtungen. Der
Ausschuss pflegt die Zusammenarbeit mit freien Trägern, Verbänden und Vereinen auf dem Kultursektor
und beschäftigt sich mit Angelegenheiten der Kultur- und Heimatpflege einschließlich der Aufgaben
städtischer Denkmalpflege.
Ihre SPD-Stadträte in diesem Ausschuss:
zum SeitenanfangAusschuss für Planungsangelegenheiten
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Dieser Ausschuss berät Angelegenheiten der Regionalplanung, die Einzelplanung städtischer Hoch- und Verkehrsbauten und Fragen der Stadtgestaltung. Er beschäftigt sich ebenso mit Aufgaben der Verkehrs- und Nahverkehrsplanung, Verkehrsentwicklungsplanung und grundsätzlichen Angelegenheiten des Straßenverkehrs. Auch hier spielt die Pflege und Erhaltung von Baudenkmälern eine Rolle. Der Ausschuss gibt Empfehlungen bezüglich der Ausführung von Bauvorhaben und der Vergabe von Städtebaufördermitteln ab einer Gesamtkostenhöhe von 1.000.000 Euro.
Ihre SPD-Stadträte in diesem Ausschuss:
zum SeitenanfangAusschuss für Ordnung und Umweltangelegenheiten
(beratender Ausschuss)
Empfehlungsrechte
Hier werden Angelegenheiten der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Rahmen der städtischen
Zuständigkeit, behandelt, soweit nicht die ausschließliche Zuständigkeit der Oberbürgermeisterin
gegeben ist.
Hierzu gehören der Brand- und Katastrophenschutz, der Rettungsdienst und die
Gefahrenabwehrordnung. Zusätzlich befasst sich der Ausschuss mit den Straßenverkehrsregelungen, dem
Gewerberecht und Angelegenheiten der Märkte.
Ebenso gehören Beratungen auf den Gebieten des Umweltschutzes und der Verbesserung der
Umweltqualität zu seinen Aufgaben.
Ihre SPD-Stadträte in diesem Ausschuss:
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